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alles genau beschrieben…
Punkt 1
Mit Erhalt bzw. Eingang der Vereinbarung wird der Energieaustausch [Betrag] der gesamten Energie [Gesamtbetrag] auf das dafür angegebene Konto sofort fällig. (Andere Absprachen können diesbezüglich getroffen werden und bedürfen der Schriftform) Bei fehlenden Zahlungseingang innerhalb des festgelegten Zeitraumes verfällt der Anspruch auf das von uns unterbreitete Angebot.
Hinweis: Bei eventuellen Druck-, Rechen- oder Schreibfehlern ist die Verbindlichkeit für uns ausgeschlossen. ICH möchte [Sie] Euch daher bitten, MICH dann entsprechend über diesen Fehler zu informieren, damit dieser ausgeräumt werden kann.
ICH behalte MIR das RECHT vor, nicht gezwungen zu werden um unter irgendeinem kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ICH nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. ICH werde keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgendeinem nicht offenbarten Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz. „without prejudice UCC 1-103 and UCC 1-308“.
Punkt 1.1
Wird die Leistung der im Angebot vereinbarten Zeit überschritten, hat der Verantwortliche [Kunde] die dadurch noch ausstehende Energie [Betrag] dann entsprechend vor Ort [und in Bar] zu übertragen.
Beispiel: Eine Stunde wird in Energie [mit 89,90 Taler [€]] berechnet. Jede weitere angefangene Stunde wird dann entsprechend im ½ Stundentakt (30 Minuten) berechnet. In diesem Fall ist es die halbe Energie [44,95 Taler [€]] die dann nachträglich zu entrichten wären.
Punkt 1.1.1
Wird die Leistung der im Angebot vereinbarten Zeit nicht durch MICH und/oder UNS bei dem vereinbarten TERMIN vor dem vereinbarten ORT erbracht, können dafür verschiedene Gründe vorliegen. [Gründe wie z.B.: Krankheit, Ausfall des Fahrzeugs, Defekt des Fahrzeugs und/oder ähnliches]. In diesem Fall wird die vorausgezahlte Energie [Betrag] selbstverständlich dem Verantwortlichen [Kunden] zurück übertragen. Eine Entschädigung ist diesbezüglich durch MICH und/oder UNS ausgeschlossen.
Punkt 1.2
Werden Absprachen und Vereinbarungen nicht eingehalten, behalte ICH mir weitere Schritte vor. Eine Absage von Folgeterminen und der zukünftigen Zusammenarbeit, sind hierbei nicht ausgeschlossen.
Punkt 1.2.1
Bei einem notwendigen Rücktritt vom Angebot bitte ICH [Sie/Euch] folgende Schritte einzuhalten: Die Rücktrittserklärung hat in diesem Fall schriftlich zu erfolgen. Eine Erklärung von Gründen ist hierbei nicht relevant.
Hinweis: Eine telefonische Rücktrittserklärung kann in Ausnahmefällen ebenfalls erfolgen, jedoch sollten mindestens 24 Stunden vor dem abgesprochenen Termin dazwischen liegen. In diesem Fall behalte(n) ICH und/oder WIR uns das Recht vor, eine Rücktritts- Energie [Gebühr] zu erheben.
Punkt 1.3
Die Rücktritts- Gebühren: 10% der Gesamt- Energie fallen an, wenn Sie MICH und/oder UNS bis drei Wochen (21 Kalendertage) vor dem Termin absagen, bis zu fünf Tage vor dem Termin abgesagt sind es 20% der Gesamt- Energie [Betrag] und bei einen Tag (24 Stunden) vor dem Termin behalte(n) ICH und/oder WIR uns [das Recht] vor, 80% des Gesamt- Energie [Betrag] zu berechnen und/oder zu beanspruchen. Bei Stornierung am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen ohne schriftliche Stornierung werden 100% der Gesamt- Energie [Betrag] fällig. Dies gilt bei [externen] Verträgen die durch MICH und/oder UNS vermittelt wurde(n). Sonst gilt Punkt 1.2.
Punkt 1.4
Hinweis: Buchungen haben grundsätzlich Vorrang! Termine mit „Reservierungsstatus“ können von „Buchungen“ abgelöst werden. Eine Entschädigung oder Stornierung [Gebühr] wird hierbei nicht fällig, da Reservierungen keine verbindliche Vereinbarung darstellen. In diesem Fall werden lediglich die Termine für eventuelle Veranstaltungen geblockt. Sollte(n)/t Sie und/oder Ihr diese(n)/r Termin(e) jedoch für sich und/oder Euch fest verbindlich buchen wollen, dann fallen Kosten an, welche dann auch sofort fällig werden. (siehe Punkt 1)
Punkt 2
Beiden Essenzen [Parteien] bleibt es vorbehalten, eine abweichende Schadenserklärung nachzuweisen und entsprechend vorzulegen.
Punkt 3
Die Aufsichtspflicht obliegt dem Veranstalter bzw. den Erziehungsberechtigten.
Punkt 4
ICH und/oder WIR schließe(n) jegliche Art von Verantwortung und/oder Haftung aus. Dies gilt sowohl für die Verrichtungshelfer, Umsetzungs- als auch für die Erfüllungshelfer.
Punkt 5
Die von MIR und/oder UNS vermittelten Airbrush- / Künstler sind eigennützig tätig und arbeiten in Eigenverantwortung [auf Rechnung]. Von unserer Stiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung [MwSt.] für die erbrachte Energie [Leistung] als Nachweis. (Siehe auch Punkt 1)
Punkt 6
Beim Unterhaltungsprogramm mit Veranstaltungscharakter und Tonträgerwiedergabe liegt die Verantwortung und Meldepflicht beim Ver- / Mieter, Organisator bzw. beim Veranstalter. ICH und/oder WIR schließe(n) jegliche Art von Verantwortung und/oder Haftung bei versäumter Meldepflicht nach M-CD/U-V/M-V aus.