Allgemeine HuGo – (kurz AGB)

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(->AGB Marco:FAMILIENNAME©<-)

Wissen ist Macht … ein geflügeltes Wort, das auf den englischen Philosophen Francis Bacon zurückgeht.

Wissen steht jedem zur Verfügung, denn -ABC- lesen tut nicht weh…

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

Das/Dem/Der INSOLVENZVERWALTER/:IN (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) – Polizeipräsidium der Länder Berlin/Brandenburg sowie „Behörden“ wie Meldeämter, Ordnungsämter etc. [Downlaod: https://www.abc-night.de/vip/details/202209211404], wird Ihnen und/oder Ihrem Auftraggeber/:in sowie Mitarbeiter/:innen oben benannter sog. „Behörden“ mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen. Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt, BundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen hier: 

https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?templateQueryString=öffentlichen+zustellung

oder hier:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html 

und
https://www.zoll.de/DE/Service_II/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Das/Dem/Der INSOLVENZVERWALTER/:IN (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland)“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet:

Für die vorbezeichnete Person(en) INSOLVENZVERWALTER (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) sind Urkunden | Willenserklärung | E-Mail(s) | etc. geschrieben und gelesen worden, welche u.a. auch im UCC-1-filing (https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) veröffentlicht wurden. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) INSOLVENZVERWALTER (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland).

An die vorbezeichnete Person(en) INSOLVENZVERWALTER (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen des INSOLVENZVERWALTER(S) (bezüglich des Zensus) im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichte Schriftstück mit folgendem Inhalt: ([…] ungeachtet der von Ihnen angemeldeten Ansprüche bezgl. der sog. „Auskunftserteilung“ im Rahmen der sich offensichtlich in der Abwicklungsinsolvenz befindlichen sog. BRD/BRiD, wird Ihnen und/oder Ihrem Auftraggeber/:in hiermit mitgeteilt, daß der angeschriebene und/oder zu berücksichtigende sog. „Bürger“, in seiner Eigenschaft als „Gläubiger der sog. BRD/BRiD“, zu keinem Zeitpunkt auf seine Ansprüche in Form von gewährten Krediten verzichtet hat […] Aus diesem Grunde meldet der Herausgeber und/oder Kreditgeber, der offensichtlich insolventen sog. BRD/BRiD, hiermit vorsorglich den verlängerten Eigentumsvorbehalt auf mindestens alle beweglichen und/oder unbeweglichen Sachen hiermit an […] die sich in Besitz des/der Gläubiger/:in/:s befinden […]. Dies erfolgt ungeachtet aller restriktiven Maßnahmen, die Sie und/oder Ihr Haus als nötig erachten, um den und/oder die tatsächlichen Wert der Insolvensmasse(n) der sog. BRD/BRiD feststellen und/oder feststellen lassen […]. Es gelten hierbei die von Ihnen und für Sie geltenden, oft zitierten sog. Ordnung [gem. EGBGB Art. 170], wonach ein Schuldverhältnis, das vor dem In-Kraft- Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden ist, wonach die bisherigen Gesetze maßgebend bleiben […]. Denn ein Preußischer Staatsbürger (mit einer geerbten Staatsangehörigkeit,) hat Anspruch auf den Preußischen Boden […]. Hiermit beansprucht dieser den Boden für sich und/oder die Preußischen Staatsbürger hiermit „offiziell“ und/oder „öffentlich“ zurück […].) gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn:

Das Schriftstück mit Nr.: 202209211404 gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Original-Schriftstück mit Nr.: 202209211404 kann durch einen bevollmächtigten Vertreter/:in im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/202209211404 vom 2022-09-21 14:04:47 Uhr / aktualisierte Version: 14:35:43 Uhr) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch.

Hiermit verfügt der Unterzeichner und Sicherungsgeber eine Datensperre gemäß dem für Sie geltenden EuGH Urteil vom 20. September 2022 (*) um eine Vorratsdatenspeicherung zuvorzukommen. Die Datensperre kann mit der vollständigen Auskunft schriftlich und rechtsverbindlich bestätigt werden.

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

Das/Dem/Der LEITER POLIZEI- REVIER BRANDENBURG (mit Sitz in) BRANDENBURG AN DER HAVEL, POLIZEIPRÄSIDIUM DES LANDES BRANDENBURG (mit Sitz in) POTSDAM wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.
Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das BundesverwaltungsamtBundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen hier: 

https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?templateQueryString=öffentlichen+zustellung

oder hier:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html und
https://www.zoll.de/DE/Service_II/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Das/Dem/Der LEITER POLIZEI- REVIER BRANDENBURG (mit Sitz in) BRANDENBURG AN DER HAVEL, POLIZEIPRÄSIDIUM DES LANDES BRANDENBURG (mit Sitz in) POTSDAM“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet:

Für die vorbezeichnete Person(en) (LEITER POLIZEI- REVIER BRANDENBURG (mit Sitz in) BRANDENBURG AN DER HAVEL, POLIZEIPRÄSIDIUM DES LANDES BRANDENBURG (mit Sitz in) POTSDAM) sind Urkunden | Willenserklärung | E-Mail(s) | etc. geschrieben und gelesen worden, welche u.a. auch im UCC-1-filing ([*UCC-1] https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) ebenfalls veröffentlicht. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) LEITER POLIZEI- REVIER BRANDENBURG (mit Sitz in) BRANDENBURG AN DER HAVEL, POLIZEIPRÄSIDIUM DES LANDES BRANDENBURG (mit Sitz in) POTSDAM) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen der LEITER POLIZEI- REVIER BRANDENBURG (mit Sitz in) BRANDENBURG AN DER HAVEL, POLIZEIPRÄSIDIUM DES LANDES BRANDENBURG (mit Sitz in) POTSDAM unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstücke (Beschwerde Bundespolizei Brandenburg.pdf vom 2022/06/26 um 00:18 AM und um 11:49 AM u.a.: *…RH477927415DE*; DOC-RG49-398-389-7DE; Dok. Sondernutzung ABC-STIFTUNG-In-BERLIN, URKUNDE u. EIGENTUM (Nr. 14 Ref. Nr.2016APL08-001 bis 00x; IB-ml-10121969, B-MY-8797) BEGRÜNDUNGEN TEIL 2; zu 08: Es liegt und wird in Zukunft auch keine Erlaubnis zum Profiling gem. Art. 22 DSGVO vor, und wird es in Zukunft auch nicht geben. Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben (z.B. Video- Aufnahmen, Ablichtungen, Aufzeichnungen etc.) und gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gem. Art. 19 DSGVO zu informieren, daß ich die Löschung zu diesen personenbezogenen Daten und/oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten auch hiermit verlangt habe, aus BESCHWERDE – ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG [FUNDIERTE BEGRÜNDUNG] vom 2022/06/26 11:49 hier die BVerfGE-URTEILE gelten hiermit (https://www.abc-night.de/vip/details/oeffentliche-zustellung-BBL43713) als öffentlich zugestellt.

Denn:

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/bundesagentur_fuer_arbeit) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch.

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

Das/Dem/Der BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG, JOB-CENTERS VON FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.
Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt, BundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen hier: 

https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?templateQueryString=öffentlichen+zustellung

oder hier:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html und
https://www.zoll.de/DE/Service_II/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Das/Dem/Der BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG“ und des „JOB-CENTERS VON BERLIN-FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet:

Für die vorbezeichnete Person(en) (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG und des JOB-CENTERS VON FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG) sind Urkunden | Willenserklärung | E-Mail(s) | etc. geschrieben und gelesen worden, welche u.a. auch im UCC-1-filing ([*UCC-1] https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) ebenfalls veröffentlicht. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG und des JOB-CENTERS VON BERLIN-FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG.

An die vorbezeichnete Person(en) (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG und des JOB-CENTERS VON BERLIN-FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen der BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (mit Sitz in) NÜRNBERG und des JOB-CENTERS VON BERLIN-FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstücke (u.a.: *…RH477927698DE*; DOC-RH47-792-769-8DE-DOK-2021; Dok.-MO20211213_RH477927698DE-) gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn:

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/bundesagentur_fuer_arbeit) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch.

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen.
Dies ist neben der E-Mail: poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de (vgl. Öffentliche Zustellungen Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) der BVA, ZOLL® sowie der BundesPOLIZEI®) und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823 (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Dem BVA wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.
Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat: „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen hier: https://www.bva.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Expertensuche_Formular.html?templateQueryString=öffentlichen+zustellung

oder hier:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html und
https://www.zoll.de/DE/Service_II/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Bundesverwaltungsamt (BVA)“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet: Für die vorbezeichnete Person (BVA) sind Urkunden | Willenserklärung | etc. geschrieben und gelesen worden, welche im UCC-1-filing ([*UCC-1] https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) ebenfalls veröffentlicht worden sind.

Zurück zur vorbezeichneten Person (BVA).

An die vorbezeichnete Person (BVA) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen des BVA unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstück gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn: Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/oeffentliche_zustellung_BVA) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch.

Beispiel *1 der BundesPOLIZEI® – POLIZEI® – Markennummer: 30243782 – Klasse(n) *Nizza: 38, 09, 16 – Marke POLIZEI® Verlängert bis 30.09.2032 – vlg. o.g. Link: (*https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2022_einleitun_klassentitel_klasseneinteilung.pdf, https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE, https://bundesstaat-sachsen.com/wp-content/uploads/2020/03/DP_Marken_Registerauskunft_Wortmarke_Polizei.pdf)

ERKLARUNG DIESER NIZZA-KLASSE(N):

KLASSE 09:
Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische,
Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-,
Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und
Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder
Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente
zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder
Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere
digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für
geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und
Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für
Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe,
Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte.

KLASSE 16:
Papier und Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien;
Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und
Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf;
Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für
Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.

KLASSE 38:
Telekommunikationsdienstleistungen

Beispiel *1 der BundesPOLIZEI® – POLIZEI®

Öffentliche Zustellungen
*1 Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Einige Behörden und nachgeordnete Dienststellen der BPOL haben sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden. (Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html)

(*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

(*Vgl. Beschluß: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5415.htm)

Beispiel *2 vom Zoll® – Marken Nummer: 1116717 – Klasse(n) *Nizza: 09, 10, 42 – vlg. o.g. Link: (*https://www.dpma.de/docs/marken/klassifikation_nizza/ncl11-2022_einleitun_klassentitel_klasseneinteilung.pdf)

ERKLARUNG DIESER NIZZA-KLASSE(N):

KLASSE 09:
Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische,
Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-,
Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und
Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder
Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente
zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder
Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere
digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für
geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und
Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge, Tauchermasken, Ohrstöpsel für
Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe,
Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte.

KLASSE 10:
Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; für Menschen mit Beeinträchtigungen angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Massagegeräte; Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge; Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität.

KLASSE 42:
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Beispiel *2 vom Zoll®

Öffentliche Zustellungen
*2 Die Zustellung eines Bescheids oder Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Zollverwaltung veröffentlicht ihre Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen an dieser Stelle.
(Quelle: https://www.zoll.de/DE/Service_II/Oeffentliche-Zustellungen/oeffentliche-zustellungen_node.html)

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

Der WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.
Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt (BVA), BundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat: „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen siehe Beispiele oben:

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Der WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet: Für die vorbezeichnete Person(en) (WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN) sind Urkunden | Willenserklärung | AFFIDAVIT DER FAKTEN UND TATSACHEN SOWIE DER WAHRHEIT | STRAFANTRAG AUF GRUND VON ANZEIGE – УГОЛОВНОЕ ЗАЯВЛЕНИЕ НА ОСНОВАНИИ ЖАЛОБЫ – CRIMINAL APPLICATION DUE TO ADVERTISEMENT | Strafanzeige mit Strafantrag gegen Wolfgang Eisen | etc. geschrieben und gelesen worden, welche im UCC-1-filing ([*UCC-1] https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) veröffentlicht werden. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN.

An die vorbezeichnete Person(en) (WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen der WOHNUNGSBAU- UND SIEDLUNGSGESELLSCHAFT VON 1924 MBH BERLIN, ÖSTRREICH-HAUS VERWALTUNGS- UND BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG als auch WOLFGANG EISEN unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstücke gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn: Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/oesterreich_HV-Dokument) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen (*1 und *2) auch.

Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/10.01.RG49398389.7DE) eingesehen werden.

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

ZUR VORLAGE AN DIE MITARBEITER*INNEN der POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS S E C U R E  S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID gem. §13 (3) der *SATZUNG (*ABC-STIFTUNG-SCHUTZ©-SATZUNG) i.V.m. der Gewährleistung des ZIVILSCHUTZES (*ZSKG) Maßgebendes Gesetz ist Art. 9 Uniform Commercial Code (UCC) öffentliche Registrierung ist bei Inbesitznahme der Sicherungssache, bei Sicherungsrechten sog. Purchase Money Security Interest durch Abschluss einer Sicherungsvereinbarung (security agreement). (Doc.No. 2016-335-8115-1 lt. FILING OFFICE COPY – UCC FINANCING STATEMENT AMENDMENT (Form UCC3)) wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.
Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt (BVA), BundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

(*ZSKG: http://www.gesetze-im-internet.de/zsg/BJNR072610997.html)

Zitat: „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen siehe Beispiele oben:

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)
ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Die POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E  S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet: Für die vorbezeichnete Person(en) (POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E  S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID) sind Urkunden | Willenserklärung | E-Mail(s) | etc. geschrieben und gelesen worden, welche im UCC-1-filing ([*UCC-1] https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) (vgl. *Doc. No. – Urkunde 19 – Referenznummer: UCC-1-ml-10121969) veröffentlicht wurden. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E  S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID.

An die vorbezeichnete Person(en) (POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E  S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen der POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstücke gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn: Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Original-Schriftstück kann mit einem PASSWORT geschützt durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/AGB_Akzeptiert_mit_Download-U-19) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch.

Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/abc-stiftung-sondergenehmigung) eingesehen werden.

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten auf den VIP-Seiten auf ABC-NIGHT (Punkt) (DE) – VIP – Publikationen & Dokumente zu veröffentlichen. Dies ist neben der E-Mail poststelle@bva.bund.de oder Poststelle@bva-bund.de-mail.de und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen: FAX 0221 758-2823

ZUR VORLAGE AN DIE MITARBEITER*INNEN der POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-358-4016 – Martin-Luther-Str. 105 – [D-10825] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-436-6155 – Magazinstr. 5 – [D-10179] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-519-3124 – Mertensstr. 140 – [D-13587] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 32-509-8395 – Otto-Braun-Str. 27-37 – [D-10178] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4586 – Friesenstr. 16 – [D-10965] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4701 – Platz der Luftbrücke 6 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-345-7450 – Tempelhofer Damm 12 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-083-3172 – Belziger Str. 52 – [D-10823] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1491 – Königstr. 5 – [D-14163] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1493 – Keibelstr. 36 – [10178] Berlin sowie:

Constellis Headquarters – 13530 Dulles Technology Drive, Suite 500 – Herndon, Virginia 20171, USA sowie das ORDNUNGSAMT in „DEUTSCHLAND“ und in GEMEINDEN, sowie LANDESAMT FÜR BÜRGER– und ORDNUNGSANGELEGENHEITEN (LABO II AbtL) | ZULASSUNGSSTELLE IN BERLIN wurde gem. §13 (3) der *SATZUNG (*ABC-STIFTUNG-SCHUTZ©-SATZUNG) der ABC-STIFTUNG-SCHUTZ© i.V.m. der Gewährleistung des ZIVILSCHUTZ (*ZSKG) Maßgebendes Gesetz ist Art. 9 Uniform Commercial Code (UCC) öffentliche Registrierung ist bei Inbesitznahme der Sicherungssache, bei Sicherungsrechten sog. Purchase Money Security Interest durch Abschluss einer Sicherungsvereinbarung (security agreement). (Doc.No. 2016-335-8115-1 lt. FILING OFFICE COPY – UCC FINANCING STATEMENT AMENDMENT (Form UCC3)) wurde mitgeteilt, daß auf ABC-NIGHT-VIP unter Publikationen & Dokumente Veröffentlichungen erfolgen.

HINWEIS:

[OLG Frankfurt] betr. [POLIZEI]® Beschl. v. 03.01.2020 – 2 Ss-OWi 963/18 – OLG Frankfurt – Die POLIZEI® ist ein privates Dienstleistungsunternehmen. Das [OLG Frankfurt] urteilte mit dem o.g. Verfahren [03_01_2020-2 Ss-OWi 963/18], daß es einen Schutz vor privaten Dienstleistungsunternehmen wie der [POLIZEI]® wegen Mangel an hoheitlichen Befugnissen gibt. Die den [Polizeibehörden] zugewiesenen Verpflichtungen der Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben.

DENN:

Diese können also aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht durchgeführt werden. Ebenso ist die Bestellung von Privatpersonen nach [Paragraph 99 HSOG] zu Hilfspolizisten gesetzeswidrig.

Der Dienstleister [POLIZEI]®, der ebenso mit einer DUNS-Nummer als privates Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, täuscht den Schein einer Rechtsstaatlichkeit vor, das ist [gem. Punkt 3. Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage] durchaus strafbar, denn: Gemäß o.g. Verfahren [03_01_2020-2 Ss-OWi 963/18] liegt und/oder existiert eine derartige Ermächtigungsgrundlage nicht und ist dem Innenministerium auch bekannt!

Stattdessen verwendet sie ihre hoheitliche Sanktionsmacht Verwarngelder zu erheben dazu, das Geschäftsmodell eines privaten Dienstleisters zu finanzieren. Damit dies nicht auffällt, lässt sie die Verkehrsüberwachung den privaten Dienstleister im strafbewehrten Gewand einer Polizeiuniform durchführen (vgl. §§ 132, 132a StGB).

(*Beschluß: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5415.htm)

(*ZSKG http://www.gesetze-im-internet.de/zsg/BJNR072610997.html)

Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt (BVA), BundesPOLIZEI® als auch der ZOLL® auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat: „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (*VwZG) gegeben sind.
Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“ Zitat-Ende (*VwZG https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html)

Zum Nachlesen siehe Beispiele oben:

Die VwZG (das sog. Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/BJNR235410005.html) ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Veranschaulichung, daß die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, daß die juristische Person „Die POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID, Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-358-4016 – Martin-Luther-Str. 105 – [D-10825] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-436-6155 – Magazinstr. 5 – [D-10179] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-519-3124 – Mertensstr. 140 – [D-13587] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 32-509-8395 – Otto-Braun-Str. 27-37 – [D-10178] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4586 – Friesenstr. 16 – [D-10965] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4701 – Platz der Luftbrücke 6 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-345-7450 – Tempelhofer Damm 12 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-083-3172 Belziger Str. 52 – [D-10823] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1491 – Königstr. 5 – [D-14163] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1493 – Keibelstr. 36 – [10178] Berlin sowie:

Constellis Headquarters – 13530 Dulles Technology Drive, Suite 500 – Herndon, Virginia 20171, USA sowie das ORDNUNGSAMT in „DEUTSCHLAND“ und in GEMEINDEN, sowie LANDESAMT FÜR BÜRGER– und ORDNUNGSANGELEGENHEITEN (LABO II AbtL) | ZULASSUNGSSTELLE IN BERLIN von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet: Für die vorbezeichnete Person(en) (POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID) sind Urkunden | Willenserklärung | E-Mail(s) | etc. geschrieben und gelesen worden, welche im UCC-1-filing (https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp) (vgl. *Doc. No. – Urkunde 19 – Referenznummer: UCC-1-ml-10121969) veröffentlicht wurden. Zurück zur vorbezeichneten Person(en) POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID.
An die vorbezeichnete Person(en) (POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID) konnte dies nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen der POLIZEI® u.a. DER GRUPPE CONSTELLIS – S E C U R E S U C C E S S, PRIVATE SECURITY, U.S. ARMY CRIMINAL INVESTIGATION COMMAND CID,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-358-4016 – Martin-Luther-Str. 105 – [D-10825] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-436-6155 – Magazinstr. 5 – [D-10179] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 31-519-3124 – Mertensstr. 140 – [D-13587] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 32-509-8395 – Otto-Braun-Str. 27-37 – [D-10178] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4586 – Friesenstr. 16 – [D-10965] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-146-4701 – Platz der Luftbrücke 6 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 33-345-7450 – Tempelhofer Damm 12 – [D-12101] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-083-3172 – Belziger Str. 52 – [D-10823] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1491 – Königstr. 5 – [D-14163] Berlin,

Der Polizeipräsident in Berlin – D-U-N-S® Nummer 34-197-1493 – Keibelstr. 36 – [10178] Berlin sowie:

Constellis Headquarters – 13530 Dulles Technology Drive, Suite 500 – Herndon, Virginia 20171, USA sowie das ORDNUNGSAMT in „DEUTSCHLAND“ und in GEMEINDEN, sowie LANDESAMT FÜR BÜRGER– und ORDNUNGSANGELEGENHEITEN (LABO II AbtL) | ZULASSUNGSSTELLE IN BERLIN unbekannt ist.

Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Suche nach möglichen Verträgen mit diese(n) o.g. juristische(n) Person(en) verliefen auch hier leider ergebnislos. Diese hier veröffentlichten Schriftstücke gelten hiermit als öffentlich zugestellt.

Denn: Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

HINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, daß die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/ordnungsamt_polizei) eingesehen werden, wie bei diesen hier angegebenen Beispielen auch. (*Vgl. Beschluß s.o.: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5415.htm)

Das Original-Schriftstück für die Zulassungsstelle (LABO-II AbtL) in Berlin kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link (https://www.abc-night.de/vip/details/zulassungsstelle_labo-II) eingesehen werden.

[*UCC-1]

UCC-1 ERKLÄRUNG

Durch 

ANDREW BLOOMENTHAL

Rezensiert von 

MARGARET JAMES

Aktualisiert am 30. April 2021

Eine UCC-Uniform Commercial Code-1-Erklärung ist ein rechtlicher Hinweis, der von Gläubigern eingereicht wird, um öffentlich ihre Rechte zu erklären, potenziell das persönliche Eigentum von Schuldnern zu erhalten, die mit von ihnen gewährten Geschäftskrediten in Verzug geraten. Diese Mitteilungen werden oft als „UCC-1“ abgekürzt und in der Regel in lokalen Zeitungen gedruckt, um die Massen auf die Absichten der Gläubiger aufmerksam zu machen. Diese Bekanntmachungen, die für alle Geschäftskredite nach dem Einheitlichen Handelsgesetzbuch (UCC) erforderlich sind , legen eine relative Priorität fest, welche spezifischen Vermögenswerte in welcher Reihenfolge beschlagnahmt werden dürfen, und festigen gleichzeitig die Sammel-Hackordnung in Fällen, in denen es mehrere Kreditgeber für denselben Schuldner gibt.

DIE ZENTRALEN THESEN

  • Eine UCC-Uniform Commercial Code-1-Erklärung ist ein rechtlicher Hinweis, der von Gläubigern eingereicht wird, um öffentlich ihr Recht zu erklären, Vermögenswerte von Schuldnern zu beschlagnahmen, die mit Krediten in Verzug sind.
  • UCC-1-Mitteilungen werden in der Regel in lokalen Zeitungen gedruckt, um die Absicht eines Kreditgebers, besicherte Vermögenswerte zu beschlagnahmen, öffentlich zum Ausdruck zu bringen. 
  • Diese Formulare werden hauptsächlich verwendet, um Inkassoprozesse zu glätten, häufig indem Kreditgeber dabei unterstützt werden, gerichtliche Anordnungen zu erwirken, mit denen sie ermächtigt werden, Vermögenswerte von kriminellen Kreditnehmern zu beschlagnahmen.
  • Diese Formulare müssen bei Agenturen in dem Staat eingereicht werden, in dem das Geschäft des Kreditnehmers eingetragen ist.

Grundlegendes zu UCC-1-Anweisungen

Die UCC-1-Erklärung dient als Pfandrecht an gesicherten Sicherheiten, wobei die Komponenten und Anmeldeverfahren mit den Pfandrechtanforderungen in Hypothekendarlehensverträgen für Wohnimmobilien vergleichbar sind. Die UCC-1-Erklärung ist eine Richtlinie des Einheitlichen Handelsgesetzbuchs, die Geschäftsabschlüsse und Aktivitäten in den USA regelt. Gemäß dem neunten Artikel der UCC mit dem Titel „Gesicherte Transaktionen“ muss ein Kreditgeber ausgefüllte UCC-1-Erklärungen in ein Geschäftsdarlehen aufnehmen Vertrag, damit es als wirksam erachtet wird. Die Erklärungen müssen detaillierte Informationen über den Kreditnehmer enthalten und Beschreibungen aller Vermögenswerte enthalten, die als gesicherte Sicherheit für den Kredit genannt werden. Und während praktisch jede Art von Vermögenswert als solche Sicherheit dienen kann, umfassen die am häufigsten verwendeten Gegenstände Immobilien, Kraftfahrzeuge, Fertigungsanlagen, Lagerbestände,und Wertpapiere wie Aktien- und Anleihenbestände.

Wie bei jedem normalen Pfandrecht müssen die Kreditgeber die UCC-1-Erklärung perfektionieren, indem sie sie bei der zuständigen Behörde in dem Staat einreichen, in dem die Schuldnergesellschaft eingetragen ist. In den meisten Fällen werden UCC-1-Erklärungen beim Außenminister eingereicht, der das Dokument anschließend mit einem Zeitstempel versehen und den verbundenen Parteien eine Dateinummer zuweist.

Im Fachjargon wird der Prozess der Ausstellung von UCC-1-Mitteilungen als „Vervollkommnung des Sicherheitsinteresses“ am Eigentum des Schuldners bezeichnet.

Zwei Arten von Grundpfandrechten

Kreditgeber haben die Möglichkeit, die folgenden zwei Arten von UCC-1-Erklärungen einzureichen:

  1. Spezifische Grundpfandrechte. Spezifische Sicherheiten UCC-1-Kontoauszüge, die am häufigsten bei Immobilientransaktionen verwendet werden, geben Kreditgebern erste Ordnung gesicherte Rechte an Immobilien, die mit den geliehenen Mitteln gekauft wurden.
  2. Pauschalpfandrechte . Ein pauschales Pfandrecht gewährt dem Kreditgeber gesicherte Rechte an einer Reihe von Vermögenswerten, sofern die Bedingungen dieser Pfandrechte im Abschnitt Sicherheiten der UCC-1-Erklärung aufgeführt sind.

Verwandte Begriffe

Pauschalpfandrecht

Ein pauschales Pfandrecht ist ein Pfandrecht, das das Recht einräumt, im Falle einer Nichtzahlung alle Arten von Vermögenswerten zu beschlagnahmen, die als Sicherheit für einen Schuldner dienen. 

Mehr

Sheriff’s Sale

Der Verkauf eines Sheriffs ist eine öffentliche Auktion, bei der Hypothekengeber, Banken, Steuereintreiber und andere Prozessparteien Geld sammeln können, das auf Eigentum verloren gegangen ist. 

Mehr

Perfektes Pfandrecht

Ein perfektioniertes Pfandrecht ist ein Pfandrecht, das beim zuständigen Anmelder eingereicht wurde, um das Sicherungsinteresse an einem Vermögenswert verbindlich zu machen. 

Mehr

Pfandrecht

Ein Pfandrecht ist das gesetzliche Recht eines Gläubigers, das Sicherheitenvermögen eines Schuldners zu verkaufen, der den Verpflichtungen eines Darlehensvertrags nicht nachkommt. 

Mehr

Artikel 9

Artikel 9 ist ein Artikel nach dem Uniform Commercial Code (UCC), der gesicherte Transaktionen regelt. 

Mehr

Fortsetzung Statement Definition

Eine Fortführungserklärung ist eine Änderung, die der Finanzierungserklärung eines Kreditnehmers beigefügt ist und das Pfandrecht des Kreditgebers an den Sicherheiten des Kreditnehmers erweitert. 

Mehr

Partner-Links

[Quelle: https://www.investopedia.com/terms/u/ucc-1-statement.asp – Übersetzt mit Hilfe von: http://free-website-translation.com]

[FUNDIERTE BEGRÜNDUNG]

BEGRÜNDUNGEN

Der Mensch ein gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert [vgl. BVerfGE 45, 187/228] und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß … mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt [vgl. BVerfGE 87, 209/228] … insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte … verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337] … kein Mensch hat sich durch Vertrag einer staatlichen Einrichtung (freiwillig und wissentlich) unterworfen … demzufolge kann die Verwaltung Ihnen dem Adressaten keinen Auftrag [delegierte Staatsgewalt] erteilen, dem Menschen als geistig-sittliches Wesen an seinem Vermögen, seiner Zeit, sein Tun, sein Handeln, etc. zu bedienen bzw. ihn zu berauben und damit sein Eigentumsrecht in Frage zu stellen.

Die vermeintlichen Rechte beziehen sich ausschließlich auf die juristische Person

und nicht auf den Menschen.

Es gilt „nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet“

niemand kann mehr Rechte übertragen als er selber hat.

Man an equal member with intrinsic value [cf. BVerfGE 45, 187/228] and must be treated as a human being (subject) … by human dignity is meant the social claim to value and respect to which man is entitled because of his humanity [cf. BVerfGE 87, 209/228] … in this respect man is entitled to an elementary protection, which is why all actions are forbidden by which the subject quality flowing from human dignity could be violated … it is therefore also forbidden to treat human beings as objects, i.e. as persons [cf. BVerfGE 63, 332/337] … no human being has subjected himself by contract to a state institution … consequently, the administration cannot give you the addressee an order [delegated state power] to serve or deprive the human being as a spiritual-moral being of his property, his time, his actions, etc., and thus to question his property rights.

The alleged rights refer exclusively to the legal person

and not to the human being.

The rule is „nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet“

no one can transfer more rights than he has himself.

L’homme est un membre égal ayant une valeur intrinsèque [cf. BVerfGE 45, 187/228] et doit être traité comme un être humain (sujet) … par dignité humaine, on entend la revendication sociale de valeur et de respect à laquelle l’homme a droit en raison de son humanité [cf. BVerfGE 87, 209/228] … à cet égard, l’homme a droit à une protection élémentaire, c’est pourquoi sont interdites toutes les actions par lesquelles la qualité de sujet découlant de la dignité humaine pourrait être violée … il est donc également interdit de traiter l’être humain comme un objet, c’est-à-dire comme une personne [cf. BVerfGE 63, 332/337] … aucun être humain ne s’est soumis par contrat à une institution étatique… par conséquent, l’administration ne peut pas vous donner, à vous le destinataire, un ordre [une délégation de pouvoir étatique] pour desservir ou priver l’être humain en tant qu’être spirituel-moral de ses biens, de son temps, de ses actions, etc. et ainsi remettre en cause son droit de propriété.

Les droits allégués se rapportent exclusivement à la personne morale

et non à l’être humain.

La règle est „nemo plus ius iuris transferre potest quam ipse habet.“

personne ne peut transférer plus de droits qu’il n’en a lui-même.

Außerdem:

Es gibt keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955.

EuGH Pressemitteilung – Deutsche Justiz vor dem K.O.:

Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein […]. Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 68/19 Luxemburg, den 27. Mai 2019 Urteile in den
verbundenen Rechtssachen C-508/18, OG (Staatsanwaltschaft Lübeck), und C-82/19 PPU, PI 
(Staatsanwaltschaft Zwickau), sowie in der Rechtssache C-509/18, PF
(Generalstaatsanwalt
von Litauen) – Hauptuntersuchung nach §29 StVZO? Siehe Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im § 69 StVZO – Geltungsbereich (weggefallen), somit gilt die StVZO nicht im „Deutschen Reich“ (vgl. Urteil Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 – 2 bvf 1/73-), da der Geltungsbereich fehlt. Lt. Urteil des BVerfG (BVerfGE 3, 288 (319f):3, 309 (338, 363)) besitzen Gesetze ohne Geltungsbereich keine Gültigkeit und Rechtskraft.
Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
Also können wir (die Menschen) unsere Fahrzeuge ohne Kfz.-Steuer und Kfz.-Versicherung fahren.

Außerdem:

Hinweis: Zu fehlenden Unterschriften - LG Arnsberg, Beschluss vom 16.09.2022 - 3 Ns-110 Js 1471/21-92/22. Zitat: Das Fehlen der Unterschrift ist ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl nicht wirksam werden lässt. Nach Auffassung der Kammer kommt es nicht darauf an, ob aus den Akten festgestellt werden kann, dass dennoch eine der Willensäußerung des Richters entsprechende Entscheidung vorliegt (zum Meinungsstand vgl. Meyer-Goßer/Schmitt, StPO, § 409, RN 13; KK-StPO, § 409 Rn. 13-15). Denn das Erfordernis der Unterzeichnung kann nicht anhand von Umständen aus der Akte, wie beispielsweise eines Namenskürzels bei der Begleitverfügung, fingiert werden. Insoweit ist anerkannt, dass die fehlende Unterzeichnung einer Urteilsurkunde (§ 275 Abs. 2 StPO) nicht durch eine von dem erkennenden Richter unterzeichnete gesonderte Verfügung (der Zustellung) ersetzt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. 7. 2011 1 RVs 166/11). Ähnlich wie bei einer Urteilsurkunde kann auch bei einem Strafbefehl nur durch die Unterzeichnung dokumentiert werden, dass der Richter die Verantwortung für den Inhalt des - gemäß § 408 Abs. 3 StPO nicht von ihm herrührenden - Schriftstücks übernehmen wollte. Die vergleichende Betrachtung wird durch § 410 Abs. 3 StPO gestützt. Zitat Ende

BEGRÜNDUNGEN

D e u t s c h l a n d (1871 – heute)

vgl. BVerfG „Deutschland existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277];3, 288 [319 f.];
5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings
als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organge
selbst nicht handlungsfähig. Im Grundsatz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen
Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266
[277]). Verantwortlich für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch die vier Mächte

(BVerfGE 1, 351 [326 f., 367]).)“ Deutschland ist n i c h t identisch mit der Bundesrepublik.

Vgl. OLG Stuttgart Beschluß vom 25.4.2006, 4 Ws 98/06 zu:

Amtsanmaßung: Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik; Ausstellung von Personalausweisen und Führerscheinen im Namen des Deutschen Reiches […].